Erschienen am: 1746434376

Einführung der Plattform DiPlanung in Bayern

- Informationen zur Anbindung für Regierungen, Landratsämter und Gemeinden sowie Hilfestellungen zur Anmeldung bei DiPlanung -

Mit dem Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr wird die flächendeckende Einführung der Plattform DiPlanung in Bayern bekanntgegeben.

Durch die Einführung der Plattform DiPlanung wird ein weiterer Schritt zur vollständigen Digitalisierung des Planungsbereichs in Bayern gemacht.
In den vergangenen Jahren hat sich der fachliche und rechtliche Rahmen zur Durchführung von Planverfahren weiterentwickelt. Dazu gehören u. a. die Novelle des BauGB 2023, die verpflichtende Einführung des Standards XPlanung und Anforderungen aus dem OZG.

Im Rahmen der OZG-Umsetzung wird für den Themenbereich Planen und Bauen eine Lösung für die digitale und medienbruchfreie Durchführung von Planungs- und Beteiligungsverfahren nach dem BauGB entwickelt. Dabei handelt es sich um die digitale Plattform DiPlanung für „Bürgerbeteiligung und Information“, die aus drei Komponenten für die digitale Planung und Beteiligung besteht:

  1. DiPlan Portal für den Zugang zu raumbezogenen Plänen
  2. DiPlan Beteiligung für die digitale und medienbruchfreie Durchführung von Beteiligungsprozessen und vereinfachte Auswertung für die Sachbearbeitung
  3. DiPlan Cockpit BASIS und PRO zur Erfassung und Steuerung von Planverfahren.

Mit der Plattform DiPlanung weden die technischen Grundlagen zur Erfüllung der rechtlichen Anforderungen nach dem Onlinezugangsgesetz (OZG), dem Bayerischen Digitalgesetz (BayDiG), dem Baugesetzbuch (BauGB) und dem IT-Planungsratbeschluss 20237/17 geschaffen. Für den Anwendungsbereich der Verfahren nach dem Raumordnungsgesetz (ROG)  und der Planfeststellung wird die Plattform weiterentwickelt.

Konkret ermöglicht die Plattform DiPlanung die Erfüllung der folgenden rechtlichen Anforderungen:

  • die verpflichtende elektronische Einstellung von Verwaltungsleistungen über Verwaltungsportale nach § 1a OZG. Dies betrifft Beteiligungsverfahren nach dem BauGB, dem ROG und in der Planfeststellung sowie die Einstellung von raumbezogenen Planwerken in das Internet
  • die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt über DiPlan Beteiligung wohingegen für die Bekanntmachung der rechtswirksamen Bauleitpläne das DiPlan Portal als zentrales Landesportal eingeführt wird. Die Nutzung von DiPlan Portal ist nach einer Übergangszeit ab dem 31.10.2026 verbindlich.
  • elektronische Information der beteiligten Behörden und die elektronische Übermittlung ihrer Stellungnahmen im Rahmen der Behördenbeteiligung.

Das Schreiben beinhaltet Informationen für die Anbindung an die Plattform. Als begelitende Maßnahmen werden verschiedene Angebote gemacht. Darunter fallen Informationsveranstaltungen in jedem Regierungsbezirk, die Bereitstellung von Schulungsangeboten in Zusammenarbeit mit der Bayerischen Verwaltungsschule (BVS) sowie ein umfassendes Informationsangebot auf dem Internetauftritt Digitale Planung Bayern.

Das Schreiben zur Einführung der Plattform DiPlanung zur digitalen Verfahrenssteuerung und -beteiligung im Planungsbereich können Sie hier herunterladen: Schreiben zur Einführung der Plattform DiPlanung (pdf, 1582 kB)