Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Geodateninfrastruktur Bayern (GDI-BY) ist bestrebt, ihre Website sowie ihre mobilen Anwendungen im Einklang mit der Bayerischen Verordnung über die elektronische Verwaltung und die barrierefreie Informationstechnik (Bayerische Digital-Verordnung – BayDiV) barrierefrei zugänglich zu machen.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die aktuell im Internet verfügbare Version der Website https://www.gdi.bayern.de/ der Geodateninfrastruktur Bayern (GDI-BY).
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Derzeit gibt es auf dieser Website noch kein Gebärdensprachvideo, jedoch wird dieses in Kürze eingebunden. Wir arbeiten kontinuierlich daran, unser Webangebot barrierefrei zu gestalten und bestehende Mängel zu beheben.
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten mit den Vorgaben der Bayerischen Verordnung über die Digitalisierung (Bayerische Digital-Verordnung – BayDiV) teilweise vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
- PDF-Dateien sind nicht vollständig in einem barrierefreien Format abrufbar.
- Alternativtexte für Bedienelemente: Es wird daran gearbeitet, dass Such-Icon barrierefrei zu gestalten.
- Das Such-Formularfeld hat aktuell noch keine sichtbare oder programmatisch verknüpfte Beschriftung.
- Aufgrund der fehlenden Hervorhebung des Fokus auf das Such-Icon ist die Bedienung bei reiner Tastatursteuerung erschwert.
- Hierarchische Strukturierung der Inhalte auf der Webseite werden zeitnah nachgebessert.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 12. Mai 2025 erstellt. Die Bewertung basiert auf einer Selbstprüfung der öffentlichen Stelle nach dem "BIK BITV-Test und den WCAG 2.2 (Web)". Sobald ein barrierefreies Dokument des Barrierefreiheitsberichts vorliegt, wird es auf dieser Seite bereitgestellt.
Feedback und Kontaktangaben
Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen unter 313ltsg@ldbv.bayern.de
Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte können sie unter 313ltsg@ldbv.bayern.de einholen.
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:
Geodateninfrastruktur Bayern (GDI-BY)
Alexandrastraße 4
80538 München
gdi-by@ldbv.bayern.de
An der Behebung der Stellen, die nicht barrierefrei sind, arbeiten wir.
Durchsetzungsverfahren
Bleibt Ihre Anfrage innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, so haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen:
Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § 11 BayDiV
Oder Sie wenden sich an nachfolgende Kontaktadresse der Durchsetzungsstelle:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
ww.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html