Standards in der GDI Bayern
Der BayITS-21 gilt für die Geodatenhaltung (=Datenbanken), Datenbereitstellung (=Software zur Bereitstellung von Geodaten über Geodatendienste) und Datennutzung über Geodatendienste (=GIS-Clients, Web-Clients und Software für deren Erstellung) im Rahmen der GDI-BY.
Software zur Verarbeitung von Geodaten oder zur Bereitstellung von Metadaten ist nicht umfasst.
Die IKT-Standards-Richtlinien-Bekanntmachung (IKTSRBek) enthält die für Behörden, Gerichts- und Hochschulverwaltungen des Freistaates Bayern verbindlichen IKT- Standards, allgemeine IKT-Richtlinien und Richtlinien für die IKT-Sicherheit.
Darin ist z.B. der BayITS-21, der Standard für Geoinformationssysteme und Geodaten, aufgeführt.
Die GDI-DE stellt ein Verzeichnis über die in der Geodateninfrastruktur Deutschland zu berücksichtigenden Standards zur Verfügung.
Es beinhaltet alle in dem Dokument "Architektur der GDI-DE - Technik, Version 4.0.0 (pdf 2692 kB)" referenzierten Standards.