Gesetze und Bestimmungen
Die Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2007 dient zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE).
Eine Zusammenfassung der INSPIRE-Richtlinie finden Sie hier:
Zusammenfassung der INSPIRE-Richtlinie
Die INSPIRE-Richtlinie ist nicht unmittelbar in den Mitgliedsstaaten rechtsgültig und muss daher in nationales Recht umgesetzt werden. Zur Umsetzung waren in Deutschland dafür ein Bundesgesetz (das Geodatenzugangsgesetz) sowie 16 Ländergesetze notwendig.
Am 20. Juni 2019 hat die Europäische Union die PSI-Richtlinie (EU) 2019/1024 über offene Daten und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors (auch kurz PSI-Richtlinie) angenommen. In Deutschland wird die PSI-RL unter anderem seit 2021 durch das Datennutzungsgesetz („DNG“) umgesetzt. Die PSI-RL und andere sektorspezifische Rechtsvorschriften sollen dafür sorgen, dass der öffentliche Sektor mehr Daten, die er hervorbringt, auch leicht zur Nutzung zugänglich macht.
Die Durchführungsverordnung (EU) 2023/138 der Kommission vom 21. Dezember 2022 dient zur Festlegung bestimmter hochwertiger Datensätze und der Modalitäten ihrer Veröffentlichung und Weiterverwendung (engl.: high value datasets, HVD).
Das Onlinezugangsgesetz (OZG) ist ein Gesetz in Deutschland, das sicherstellen soll, dass Bürgerinnen und Bürger Behördendienstleistungen auch online in Anspruch nehmen können. Das bedeutet, dass viele Verwaltungsdienstleistungen wie beispielsweise Anträge stellen oder Dokumente einreichen auch digital erledigt werden können. Dadurch soll der Zugang zu Verwaltungsleistungen einfacher und bequemer gemacht werden.
Das GeoZG ist ein Bundesgesetz und regelt die Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie für bspw. Bundesbehörden.
Das BayGDIG trat am 1. August 2008 in Kraft und wurde zuletzt durch Verordnung vom 26. März 2019 (GVBl. S. 98) geändert. Das BayGDIG ist die Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie in Bayern und schafft den rechtlichen Rahmen für den Betrieb der Geodateninfrastruktur in Bayern.
Das BayDiG ist am 1. August 2022 in Kraft getreten und regelt die digitale Verwaltung in Bayern. Es ersetzt zugleich das ehemalige Bayerische E-Government-Gesetz (BayEGovG). Die Bayerische Digitalverordnung (BayDiV) ist am 1. August 2023 in Kraft getreten und ersetzt die ehemalige Bayerische E-Government-Verordnung (BayEGovV).