Projekte und Verfahren
Begrifflichkeit:
XPlanung ist der gesetzlich verbindlich anzuwendende Datenstandard für Planwerke aus der Raumordnung, Landes- und Regionalplanung, Bauleitplanung und Landschaftsplanung.
DiPlanung ist eine neu geschaffene Plattform mit verschiedenen Komponenten, die im Rahmen der OZG-Umsetzung im Laufe des Jahres 2025 in Bayern eingeführt wird.
Die Plattform DiPlanung besteht aus den drei Komponenten "DiPlan Portal" für den Zugang zu raumbezogenen Plänen, "DiPlan Beteiligung" für die digitale und medienbruchfreie Durchführung von Beteiligungsprozessen und "DiPlan Cockpit" zur Steuerung der Planverfahren.
DiPlanung wird zukünftig auch das Zentrale Landesportal für die Bauleitplanung Bayern ersetzen. Der bayernweite Umstieg auf die neue Plattform ist für das Jahr 2025 geplant.
Ziele:
Der Standard XPlanung gewährleistet einen verlustfreien und effizienten Datenaustausch zwischen unterschiedlichen Beteiligten in einem Planverfahren. XPlanung wurde entwickelt, um die Planung von Flächen und Infrastrukturen effizienter und transparenter zu gestalten.
Die Plattform DiPlanung ermöglicht eine digitale und medienbruchfreie Durchführung von Planungs- und Beteiligungsverfahren nach dem Baugesetzbuch (BauGB).
Partner:
Der Standard XPlanung wird stetig von der XLeitstelle in Hamburg weiterentwickelt.
DiPlanung ist eine Eine-für-Alle-Lösung (EfA) unter der federführenden Umsetzung von Hamburg. Diese Lösung kann von anderen Bundesländern Deutschlands nachgenutzt werden, so wie es zukünftig auch in Bayern erfolgen wird. In Bayern liegt die Verantwortlichkeit bei StMB.
Weiterführende Links:
Aktuelle Informationen zu XPlanung
Wiki zu allen Anwendungen der Plattform DiPlanung
Begrifflichkeit:
Mit dem Projekt Bauleitpläne Bayern wurden in den vergangenen Jahren Informationen zu Bauleitplänen (Bebauungspläne und Flächennutzungspläne) auf freiwilliger Basis von den Gemeinden und Städten digital bereitgestellt. Die wichtigsten Informationen zu den Plänen (bspw. der Name des Bauleitplans und der Rechtsstand) wurden als Sachdaten zusammen mit den Geltungsbereichen der Pläne erfasst. Im BayernAtlas können diese Informationen über das Internet angeschaut und aufgerufen werden. Der Plan ist als PDF-Datei über die Sachinformationen, die beim Klick auf einen Geltungsbereich eines Plans erscheinen, verlinkt. Es sind Informationen zu ca. 97.000 Bauleitplänen über einen Darstellungsdienst (WMS) im BayernAtlas ersichtlich. Dieser wertvolle Datenbestand dient als jederzeit verfügbare Erstinformation, so dass die Gemeinden und Städte ihre rechtsverbindliche Auskunft auf konkrete Anfragen erteilen können.
Im Hinblick auf die bayernweite Einführung der Plattform DiPlanung ist es vorteilhaft, dass die GDI Bayern und die Bayerische Vermessungsverwaltung (BVV) sich bereits 2006 an dem Datenstandard XPlanung in der damals gültigen Version bezogen haben. Somit liegen die mit der Erfassungskomponente der BVV erfassten Bestandsdaten bereits in einer vorausgehenden und vereinfachten Version des Datenaustauschstandards XPlanung in der Datenbank vor. Dies ermöglicht nun die Transformation der vorliegenden Bestandsdaten in die aktuelle Version des Standards und somit die Übernahme in die Plattform DiPlanung.
Weiterführender Link:
Begrifflichkeit:
Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte, die für eine Mehrzahl vergleichbarer unbebauter Grundstücke in weitgehender homogenen Zonen bestimmt werden. *
Als Grundlage dient die Kaufpreissammlung. Die Bodenrichtwerte werden im zweijährigen Turnus erfasst. Der Stichtag ist jeweils der 01. Januar eines geraden Jahres.
Die Bodenrichtwerte werden flächendeckend erfasst für
- Bauland
- werdendes Bauland
- land- und forstwirtschaftliche Grundstücke
Zuständig für die Erfassung und die Daten allgemein sind die Gutachterausschüsse (GAA).
* Quelle: Oberer Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Freistaat Bayern (http://www.gutachterausschuesse-bayern.de/)
Ziele:
Veröffentlichungen der Bodenrichtwerte für den Stichtag 01.01. eines jeden geraden Jahres im Internet über Geodatendienste. Die Deckungsquote für den Stichtag 2024 liegt beispielsweise bei 97%. Es wird eine enge Zusammenarbeit mit der Geschäftsstelle des Oberen Gutachterausschusses (OGA) gepflegt, um die Daten im Internet bereitzustellen.
Die Bodenrichtwerte sind über einen WMS (WebMapService) abrufbar.
Seit März 2019 gibt es ein Bodenrichtwertinformationssystem auch für die Bundesrepublik Deutschland (BORIS-D), zusätzlich zu den amtlichen Auskunftsportalen der Bundesländer.
Partner: Gutachterauschüsse in Bayern
In Bayern gibt es 96 Gutachterausschüsse (GAA´s), jeweils ein Gutachterausschuss je Landkreis / kreisfreien Stadt. Die Geschäftsstelle ist an der jeweiligen Kreisverwaltungsbehörde angesiedelt. Die GAA´s sind ein selbstständiges, unabhängiges und nicht an Weisungen gebundenes Gremium und gewährleisten dadurch Neutralität. Sie setzen sich aus dem jeweiligen Vorsitzenden, dem Stellvertreter und ehrenamtlichen Sachverständigen zusammen. Sie gewährleisten Transparenz am Grundstücksmarkt.
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Begrifflichkeit:
In vielen Gemeinden und Städten Bayerns werden kommunale Adressdaten in verschiedenen Systemen vorgehalten. Durch den Aufbau eines zentralen Straßennamenverzeichnisses mit Straßenschlüssel, auf den kommunale Fachverfahren zugreifen, soll eine Harmonisierung der verschiedenen Adressdatenbestände erreicht werden.
Ziele:
Für den Aufbau eines zentralen Straßennamenverzeichnisses in Bayern wurde das Projekt „Harmonisierung von Datenbeständen kommunaler Adressen“ gegründet.
Kernziele sind:
- die Schaffung eines mit den Gemeinden/ Städten abgestimmten Straßennamenverzeichnisses (inkl. Straßenschlüssel),
- die Sicherstellung der Fortführung des Straßennamenverzeichnisses direkt durch die Gemeinden/ Städte als originär verantwortliche Stellen,
- die Harmonisierung der wichtigsten kommunalen Fachverfahren mit dem Straßennamenverzeichnis.
Hierzu ist ein Prozess zu konzipieren, der die Erfassung und Pflege von Gemeindestraßen mit Straßenschlüsseln ermöglicht. Darüber hinaus werden die Prozesse beschrieben, die für die Harmonisierung kommunaler Fachverfahren mit dem Straßennamenverzeichnis erforderlich sind. Zu Beginn des Projekts war zunächst die Umsetzung über eine Webanwendung angedacht. Dieses Ziel wird 2025 nochmals neu unter Einbeziehung IT-technischer Neuerungen evaluiert.
Nicht Ziel des Projekts ist die Einführung eines digitalen Straßenbestandsverzeichnisses.
Partner:
Vertreter der Kommunalen Spitzenverbände, Pilot-Gemeinden und Pilot-Städte
Begrifflichkeit:
Ein Digitaler Zwilling ist eine virtuelle Nachbildung physischer Objekte, Systeme oder Prozesse. Diese Nachbildung basiert auf einer Vielzahl von Daten und ermöglicht den Anwendern die Datenverwendung oder den Datendownload sowie die Integration von Echtzeit- oder Sensordaten. Wichtig ist vor allem die konkrete Anwendbarkeit von Geoinformationen in digitalen Zwillingen. Ein praktisches Beispiel für die Anwendung von Digitalen Zwillingen ist der BayernAtlas, der ganz Bayern als Karte und Luftbild mit Geoinformationen verschiedenster Quellen kombiniert. Aktuell ist die Umsetzung eines neuen Releases in Arbeit, dem BayernAtlas light, welcher als Geobasiszwilling für Bayern fungiert und neue Funktionalitäten und ein neues Design beinhalten wird.
Ziele:
Digitale Zwillinge tragen zur Verbesserung der Datenanalyse bei und können als Planungsgrundlage dienen, um Effizienz und Transparenz zu steigern. Sie finden Anwendung in verschiedenen Bereichen, wie beispielsweise bei der effizienten Routenplanung von Buslinien oder der Visualisierung von Bauvorhaben. In diesem Kontext können Digitale Zwillinge auch als Grundlage für Fachzwillinge genutzt werden, die spezifische Aspekte eines Systems oder Prozesses abbilden.
Eine abschließende Definition von Digitalen Zwillingen existiert derzeit noch nicht. Vielmehr handelt es sich um eine Vielzahl von Angeboten und Initiativen, die darauf abzielen, die bestmögliche Anwendung für konkrete Fälle in unterschiedlichen Lebensbereichen zu entwickeln.
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Begrifflichkeit:
Die kommunale Wärmeplanung ist ein wesentlicher Beitrag zur Energiewende und auf dem Weg zur Klimaneutralität. Das Ziel besteht darin, die bisher auf fossilen Brennstoffen basierende Wärmeversorgung auf erneuerbare Energien umzustellen und die Wärmeversorgung nachhaltig und zukunftsfähig zu gestalten.
Für die Erstellung eines kommunalen Wärmeplans, wird zunächst eine umfassende Bestands- und Potenzialanalyse der lokalen Gegebenheiten durchgeführt. Diese Analyse ermöglicht eine Bewertung der aktuellen Situation und die Entwicklung einer darauf aufbauenden Umsetzungsstrategie für eine kosteneffiziente, nachhaltige und klimaneutrale Wärmeversorgung. Dabei werden die spezifischen Anforderungen der Kommune berücksichtigt.
Zu den möglichen Technologien, die in der kommunalen Wärmeplanung eingesetzt werden können, gehören unter anderen:
- Nutzung industrieller Abwärme
- Solarthermie
- Wärmerückgewinnung aus Abwässern
- Biomasse
- Photovoltaik
- Geothermie
- Windkraft
- Wasserkraft
- Wärmepumpen
Die gesetzliche Grundlage für die kommunale Wärmeplanung bildet das am 1. Januar 2024 in Kraft tretende Gesetz für Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG). Dieses Gesetz schafft die notwendigen Rahmenbedingungen für die verbindliche und systematische Einführung einer flächendeckenden Wärmeplanung.
Für Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern ist die Erstellung kommunaler Wärmepläne bis Mitte 2026 verpflichtend. Kleinere Kommunen haben bis Mitte 2028 Zeit ihre Pläne zu erstellen. Darüber hinaus definiert das Gesetz das Ziel, bis 2030 mindestens 50 Prozent der leitungsgebundenen Wärme klimaneutral zu erzeugen.
In Bayern wurde am 2. Januar 2025 die „Verordnung zur Ausführung energiewirtschaftlicher Vorschriften“ angepasst. Diese Verordnung enthält nun wichtige Informationen zur Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes in Bayern.
Partner:
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